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Wann beginnt man am besten mit einer physiotherapeutischen Behandlung und wann sollte ich mein Tier anmelden?

Erkrankungen des Bewegungsapparates führen in der Regel zu Schonhaltungen und zu Veränderungen der normalen Bewegungsmuster.
Je länger sich ein Organismus an falsche Bewegungsmuster gewöhnt, desto schwieriger wird es den richtigen Bewegungsablauf wiederherzustellen.
Die rechtzeitige Behandlung verhindert, dass ein falsches Bewegungsmuster als vermeintlich richtig „abgespeichert“ wird und so im Sinne einer „schlechten Gewohnheit“ zur stetigen Überlastung anderer Gewebsstrukturen führt.

Besteht eine unfunktionelle, unphysiologische Belastung über einen längeren Zeitraum, adaptiert der Körper an die bestehende Situation. Wird eine Gliedmaße vom Tier aufgrund von Schonhaltungen, bzw. Schmerzen nicht im bestmöglichen Bewegungsausmaß genutzt, so werden kapsuläre Strukturen und der Muskel-Sehnen-Bandapparat an die tatsächlich ausgeführten Bewegungen angeglichen. Dies führt zu verminderter Beweglichkeit und zu deutlich längeren Rehabilitationsphasen. Letztendlich besteht die Gefahr von irreversilblen Spätfolgen.

Aus diesem Grunde sollte die physiotherapeutische Behandlung beginnen, bevor z.B. ein unphysiologisches Gangbild zum normalen Bewegungsmuster geworden ist.

Der Beginn der Behandlung sollte immer in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt erfolgen, um sicherzustellen das keine medizinische Kontraindikation vorliegt.


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